Energieberatung

Start / Leistungen / Energieberatung / Wohngebäude

Wohngebäude

Energieberatung für bestehende Wohngebäude:

Im Rahmen der Gebäudeenergieberatung im Gebäudebestand werden bei einem Termin vor Ort das Gebäude und die technischen Anlagen aufgenommen. Eine erste energetische Einschätzung des Objektes kann bereits vor Ort sowohl vom Baualter als auch von der Konstruktion abgeleitet werden. Die Energiebilanz zur Definition von Sanierungsmaßnahmen wird durch ein Gebäudemodell und einen Abgleich mit den bisherigen Verbrauchsdaten der letzten Jahre erstellt. In besonderen Fällen, z.B. bei außergewöhnlich hohen Energieverbräuchen, kann zusätzlich eine Thermographie des Objektes (Wärmebildaufnahme) oder Luftdichtheitsprüfung durchgeführt werden, um einzelne Schwachstellen zu lokalisieren. Das Ergebnis der Untersuchung wird in einem Beratungsbericht in der Abschlussbesprechung vorgestellt, in welchem der Ist-Zustand des Gebäudes dargestellt und mögliche Sanierungsmaßnahmen durch eine Wirtschaftlichkeits- und Effizienzbetrachtung bewertet werden.

Die Gebäudeenergieberatung im Bestand wird für private Bauherren durch das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) mit bis zu 1.100 € bezuschusst. WEGs erhalten zusätzlichen eine Zuschuss für die Vorstellung der Beratungsergebnisse vor einem Entscheidungskremium.

Energieeffizienzberatung für Neubauprojekte:

(wird noch ergänzt)

Umsetzung eines KfW-Effizienzhauses:

Die Sanierung einer Bestandsimmobilie zum KfW-Effizienzhaus wird durch zinsgünstige Darlehen bis 100.000 € je Wohneinheit und einem Tilgungszuschuss von bis zu 27,5% (Effizienzhaus 55, Programm 151, Stand April 2016) von der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) gefördert. Alternativ ist ein reiner Zuschuss in Höhe von bis zu 30 % der förderfähigen Kosten (Effizienzhaus 55, Programm 430, Stand April 2016) für Ein- und Zweifamilienhäuser möglich.

Bei Neubauten kann für sehr energiesparende Gebäude ein Tilgungsschuss von bis zu 15 % (Effizienzhaus 40, Programm 153, Stand Februar 2019) über die KfW-Bankengruppe gefördert werden.

Weiterhin können die Leistungen des Sachverständigen über einen Baubegleitungszuschuss (Programm 431. Stand April 2016) mit max. 4.000 Euro bezuschusst werden.

Bei Nichtwohngebäuden können 100% der förderfähigen Kosten über ein Darlehen finanziert werden. Tilgungszuschüsse werden abhängig vom erreichten Energiestandard und abhängig von der geförderten Energiebezugsfläche gewährt. Die Intention der KfW liegt darin, Maßnahmen zu fördern, die das übliche Neubau- oder Sanierungsniveau übersteigen und somit einen Mehrwert gegenüber dem Standard zur Energieeinsparung beitragen.

Damit diese Förderung in Anspruch genommen werden kann, ist eine umfangreiche Detailplanung und ein gehobener energetischer Ausführungsstandard erforderlich. Unsere Leistung als Sachverständige für KfW-Effizienzhäuser bzw. die KfW-geförderte Sanierung von Einzelmaßnahmen schließt an die Energieberatung vor Ort bzw. an die Neubauplanung an. Die KfW-Effizienzhausberatung und Baubegleitung beinhalten im Wesentlichen folgende Punkte:

  • Ermittlung des Energiebedarfs der Neubau- oder Sanierungsvariante
  • Antragsstellung bei der KfW über das Onlineformular "Bestätigung zum Antrag (BzA)"
  • Unterstützung der Detailplanung in den Bereichen Wärmebrücken, Luftdichtheit
  • und Lüftungskonzept
  • Baustellentermine zur Qualitätssicherung und ggf. Begleitung von Abnahme
  • Dokumentation, Nachweise und Bestätigungen
  • Prüfung der anrechenbaren Kosten
  • Online-Bestätigung nach Durchführung der Maßnahme