Objektplanung

Nach der Entwurfs- bzw. Genehmigungsplanung (Leistungsphase 3 bzw. 4 HOAI), welche zum klassischen Leistungsbild des Architekten zählen, erstellen wir in der Leistungsphase 5 die Werk-, Ausführungs- und Detailplanung. Die Werkplanung bildet die Grundlage für die Erstellung der Ausschreibungsunterlagen und Vergabe der Bauleistungen (Leistungsphasen 6 und 7).

Unsere Kompetenzen im Bereich konstruktiver Ingenieurbau, barrierefreies Bauen, thermische Bauphysik, Tragwerksplanung und die Vertiefung Fassadenfachingenieur ermöglichen es uns, auch schwierige Details bei der Umsetzung von Gestaltungsvorgaben in der Werk- und Ausführungsplanung zu lösen.

Sind die Gestaltungsvorgaben bereits gelöst, z.B. durch einen Entwurf des Handwerksbetriebs bei kleineren Umbaumaßnahmen, und sind hierfür planungsrechtliche Genehmigungen erforderlich, übernehmen wir auch gerne die Phase der Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4).