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Nicht KMUs

"Nach Artikel 8 Absatz 4 der EU-Energieeffizienz-Richtlinie 2012/27/EU (EED) sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, sicherzustellen, dass Unternehmen, die kein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) sind, bis zum 5. Dezember 2015 Gegenstand eines Energieaudits werden, das, gerechnet vom Zeitpunkt des ersten Energieaudits, mindestens alle vier Jahre in unabhängiger und kostenwirksamer Weise von qualifizierten oder akkreditierten Experten durchgeführt oder nach innerstaatlichem Recht von unabhängigen Behörden durchgeführt und überwacht wird.

Die Richtlinie 2012/27/EU verfolgt den Zweck, einen gemeinsamen Rahmen für Maßnahmen zur Förderung von Energieeffizienz in der Union zu schaffen, um sicherzustellen, dass das übergeordnete Ziel der Steigerung der Energieeffizienz der Union um 20 Prozent bis 2020 erreicht wird, und weitere Energieeffizienzverbesserungen für die Zeit danach vorzubereiten.

Zur Umsetzung von Artikel 8 Absatz 4 bis 7 der Richtlinie 2012/27/EU wird das Energiedienstleistungsgesetz dahingehend geändert, dass Nicht-KMU verpflichtet werden, periodische Energieaudits durchzuführen."

Quelle: www.bafa.de

Im Rahmen des Energieaudits werden bei einem Ortstermin die Gebäude, die technische Gebäudeausrüstung und die energierelevanten Prozesse im Unternehmen aufgenommen. Eine erste energetische Einschätzung des Unternehmens kann bereits vor Ort, sowohl vom Baualter der Immobilie als auch von den vor Ort aufgenommenen Prozessen, abgeleitet werden. Die detaillierte Energiebilanz zur Definition von Sanierungsmaßnahmen wird durch ein Gebäudemodell, die Analyse der bisherigen Verbrauchsdaten und Lastgänge sowie aus Hochrechnungen einzelner Verbraucher unter Berücksichtigung des Nutzerverhaltens erstellt. Im Einzelfall sind Messungen der Energieströme oder des nutzbaren Abwärmepotentials zur Ermittlung von Einsparmaßnahmen erforderlich.

Bei Bedarf können auch die Energielieferverträge bewertet und Verhandlungen mit dem Energieversorger vorbereitet werden. Das Ergebnis der Untersuchung wird in einem Beratungsbericht in der Abschlussbesprechung vorgestellt. Dabei werden der Ist-Zustand des Gebäudes dargestellt und mögliche Sanierungsmaßnahmen durch eine Wirtschaftlichkeits- und Effizienzbetrachtung bewertet.

Das Audit gemäß DIN 16247-1 beinhaltet folgende Schritte:

  • Einleitender Kontakt
  • Auftaktbesprechung
  • Datenerfassung
  • Außeneinsatz
  • Analyse der Verbrauchs- und Betriebsdaten
  • Berichterstellung
  • Abschlussbesprechung

Ob Ihr Unternehmen auditpflichtig ist, muss von Ihrem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer ermittelt werden. Für ein KMU kann ein Energieaudit nach DIN 16247-1 als alternatives System zur Entlastung von der Energie- und der Stromsteuer in Sonderfällen (Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung - SpaEfV) angewendet werden.