Gutachten
Bei Mängeln an Gebäuden oder in Räumen in Form von Schimmel, unbehaglichem Raumklima, hohen Wärmeverlusten
sowie bei der Überprüfung von Energieausweisen und Neubaunachweisen erstellen wir Ihnen gerne zur objektiven
Bewertung der Sachverhalte ein Privatgutachten. Das Gutachten umfasst in der Regel die konkrete Fragestellung,
einen Ortstermin, messtechnische und/oder numerische Untersuchungen und fasst die Ergebnisse in einer
gutachterlichen Stellungnahme zum Sachverhalt zusammen.
Ist bereits vor Beginn des Gutachtens absehbar, dass gerichtliche Schritte nicht vermeidbar sind, empfehlen
wir direkt ein öffentliches Beweisverfahren bei Gericht anzumelden. Dabei wird vom Gericht ein öffentlich
bestellter und vereidigter Sachverständiger zur Bearbeitung des Gutachtens benannt. Vorteil gegenüber dem
Privatgutachten ist, dass ein vom Gericht beauftragter Sachverständiger als unbefangen und neutral gilt.
Privatgutachten können bei gerichtlichen Auseinandersetzungen trotz Neutralität als befangen und somit
unbrauchbar bewertet werden, da sie von einer Partei in Auftrag gegeben wurden.