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Kommunale Nichtwohngebäude

Aktuelles:

Seit 01.01.2019 ist die Anforderung der EU-Gebäuderichtlinie in Kraft getreten, dass öffentliche Nichtwohngebäude verpflichtet, bei Neubauten den Niedrigstenergiehausstandard zu realisieren. Ab 01.01.2021 wird dies für alle Gebäude verpflichtend. Wie dieser Standard zu definieren ist war lange Zeit unklar und auch der erste Referentenentwurf des GEG, was die aktuelle Gesetzeslage darstellt, gab nur einen ersten Ausblick ohne Planungssicherheit. Aktuell ist aus verschiedenen Quellen zu entnehmen, dass sich am bisherigen Standard der EnEV 2013 mit bereits der in Kraft getretenen Verschärfung zum 01.01.2016 keine wesentliche Verschärfung für Neubauten erwarten lässt.

Unsere Leistung:

Als Teil eines interdisziplinären Planungsteams begleiten wir Sie vom Vorentwurf bis zum Gebäudebetrieb über alle Leistungsphasen. Wir unterstützen unsere Projektpartner durch Zuarbeit wichtiger Planungsgrößen, Ideen zu innovativen Konzepten im Bereich der Raumklimatisierung und Vorschlägen zur regenerativen Energieversorgung bis hin zum Plusenergiehaus-Standard. Des Weiteren geben uns verschiedene Simulations- und Rechenverfahren die Möglichkeit, vom Entwurf bis zur Ausführungsplanung das Gebäude- und Anlagenkonzept zu optimieren, die öffentlich-rechtlichen und fördertechnischen Anforderungen im Auge zu behalten und ein wirtschaftliches Gesamtkonzept gemeinsam im Planungsteam zu erarbeiten.

Um Ihnen in allen Bereichen eine hohe Qualität bieten zu können, binden wir auf Wunsch für weiterführende Untersuchungen z.B. im Bereich Thermographie (Wärmebildaufnahmen), Luftdichtheitsprüfung, hygrothermische Simulationen, Baustoff-, Sachstoff- und Schimmelanalysen erfahrene und renommierte Büros und Institute in die Bearbeitung unserer Projekte mit ein.